Darf in einem kritischen Artikel ein Link auf die Web-Seite eines in Deutschland illegalen Produktes gesetzt werden, oder nicht? Die Musikindustrie denkt "Nein" und verklagte den Heise Verlag wegen eines Artikels auf der bekannten Nachrichtenseite heise.de. Jetzt hat der Verlag Verfassungsbeschwerde eingelegt gegen gefällte Urteile aus niedrigeren Instanzen. Diese Urteile gaben der Musikindustrie recht und werden jetzt schon verwendet, um Web-Seiten betreiber abzumahen. Links gehören zur Online-Berichterstattung und stellen den Hauptunterschied zu gedruckten medien dar - eine solche rechliche Ungewissheit, im Bezug auf was verlinkt werden darf, würde sicherlich zu einer Verarmung von Inhalten führen, denn wer kann und will denn schon das Risiko einer teuren Abmahnung oder eines Gerichtsverfahrens eingehen. Versuche der Zensur und Einflussnahme auf Inhalte im Internet gibt es wohl immer wieder und deshalb gerade deshalb ist es wichtig, dass der Verlag den Schritt zur höchsten Instanz geht. Ich hoffe sehr, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Pressefreiheit entscheidet.
Eine chronologische Zusammenfassung des bisherigen Verlaufs und den Wortlaut der Verfassungsbeschwerde findet man auf http://www.heise.de/heisevsmi/.
Nachtrag: Es scheint, dass nicht nur die Industrie gerne etwas an der Pressefreiheit ändern würde - die Politik macht das auch freiwillig. :-/
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